Messenger (Whatsapp, Signal & Co)

 

Einige Informationen zu Whatsapp&Co:

 

 

Einstiegsalter (Mindestalter)

 

Zur Einschätzung des "Einstiegsalters" für Kinder in die Welt des Chattens über "Instant Messanger" kann auf folgende Informationen zurückgegriffen werden:

Laut USK-Einstufung sind die meisten Messenger, wenn überhaupt, ab "0 Jahre" eingestuft. Hierbei wurde aber nur die "leere Hülle" des Messengers, ohne Datenaustausch bewertet.

Daneben gibt es die AGBs der "Hersteller" und Betreiber. Diese legen z.T. 13 Jahre oder 16 Jahre fest. Diese Altersvorgabe bezieht sich aber häufig auf die Zustimmung zur Datenerfassung und Datenverarbeitung.

Es gibt auch spezielle Messenger für "ganz kleine Kinder". Hier werden die Eltern in die Nutzung mit einbezogen.

 

Das alles zeigt, dass es für das "Chatten" selber kein festgelegtes Mindestalter gibt, solange die Datenschutz-rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Die Eltern können und dürfen entscheiden, wie ihr Kind "Instant Messanging" kennenlernen und nutzen darf. Auch hier sind natürlich die Themen "Begleiten" und "Inhalt" zu beachten.

 

Zu "Welches Mindestalter gilt für WhatsApp?" siehe hier:

 

                 https://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/welches-mindestalter-gilt-fuer-whatsapp/

 

 

Datenschutz

 

Einige Messenger erfassen und nutzen Daten der Nutzer und der Kontakte.

Z.B. werden bei diesen Messengern die Telefonnummern aus den Adressbücher komplett übertragen und dann mit anderen Informationen (z.B. "Metadaten") kombiniert, d.h. "verarbeitet".

 

Zum Thema Metadaten siehe z.B. hier: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/whatsapp-in-der-schule.html#metadaten

 

Diejenigen Messenger, die Daten erfassen, unterliegen daher dem Datenschutz (Europäische Daten­schutz-Grund­ver­ordnung, kurz DSGVO, ab Mai 2018).

Der Übertragung und Nutzung der vom Handy aus übertragenen und damit erfassten Daten (Adressdaten, Metadaten, ...) muss vom Nutzer zugestimmt werden. Für Kinder unter 16 Jahre müssen hier die Eltern zustimmen.

Die eigentlichen Nachrichten (Messages) sind in der Regel Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nur vom Adressat gelesen werden. Der Inhalt der Messages unterliegt daher nicht dem Datenschutz.

 

Es gibt aber auch Messenger, die "keine" Daten der Nutzer erfassen und verarbeiten.

Diese Messenger übertragen z.B. die Telefonnummern aus dem Adressbuch als verschlüsselte "Hashes" auf einen unabhängigen Server.

Eine Nutzung und Verarbeitung dieser Telefonnummer ist daher nicht möglich.

 

Whatsapp im Schulischen umfeld

Es gibt Quellen im Internet, die von der Verwendung von Whattsapp im Schulischen Umfeld abraten, z.B.

"Warum Elternvertreter WhatsApp nicht nutzen sollten": https://www.mdr.de/thueringen/whattsapp-eltern-datenschutz100.html

Es wird hier die Verwendung "sicherer" Messenger empfohlen.

 

 

Alternativen zu Whatsapp

 

Alternativen zu Whatsapp sind z.B Signal, Threema, ...

Der Messenger "Signal" scheint sich hier als gute Alternative herauszukristallisieren, da er im Umfang und Bedienung ähnlich zu Whatsapp ist, aber keine (oder deutlich weniger) Daten sammelt und die Telefonnummern verschlüsselt und unabhängig speichert (siehe z.B. Wikipedia)

Es bleibt abzuwarten, welche Alternativen sich hier durchsetzen.

 

 

Rechtliche Aspekte

 

Ganz wichtig: Euer Kind kann über die Messenger auch "Schaden anrichten", sei es durch Mobbing oder dem Verschicken und Teilen "kompromittierender" Bilder oder Videos.

Informiert euch über eure Pflichten und Verantwortlichkeiten (Haftung, ...) bevor ihr ihnen Whatsapp&Co zur Verfügung stellt. Ihr müsst hier ihr eure Aufsichtspflicht wahrnehmen, d.h. "beaufsichtigen" und sicherstellen, dass eure Kinder keinen Unfug treiben.

Denn: „Speziell Kinder müssen kontrolliert und aufgeklärt werden..." (s. Urteil vom Oberlandesgerichts München, Az. 7 O 16402/07)

 

Einige Links:

 

 

Cybermobbing / Beleidigungen

 

Beleidigungen im Internet, z.B. innerhalb von Whatsapp-Gruppen (Cybermobbing) sind kein Kavaliersdelikt und dürfen nicht toleriert werden.

"Grundsätzlich haften Kinder und Jugendliche für von ihnen begangenes Cybermobbing". Das gilt auch schon für Grundschulkinder ab 7 Jahre! Auch wenn die Kinder strafunmündig sind, kann zivilrechtlich vorgegangen werden und es kann zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldforderungen kommen. Beispiele dazu findet ihr im Internet.

 

Schaut euch also die relevanten Internetseiten an und informiert euch. z.B. auf auf Elternworkshops oder Infoveranstaltungen.

 

 

Einige Links:

 

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/?L=0

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/tipps-fuer-opfer/